Selbstverständlich werden auch im Karnevalsausschuß Hoengen e.V. verdiente Mitglieder entsprechend Ihrer Zugehörigkeit geehrt. Ob nun als langjähriges Mitglied im Vorstand eines Mitgliedsvereins oder als Vereinsmitglied, gebührt Ehre wem Ehre gebührt! Im Folgenden geben wir Ihnen einen kleinen Einblick in unsere Orden.

Die Verleihung des Ehrenordens ist –nur- möglich, wenn das entsprechende Mitglied 22 Jahre und mehr ohne Unterbrechung im Vorstand eines Mitgliedsvereins im KAH tätig war, oder wenn das entsprechende Mitglied mindestens 40 Jahre ununterbrochen aktives Mitglied eines Mitgliedsvereins im KAH war. Die Jahre der Zugehörigkeit in anderen Vereinen können nicht kumuliert werden.
Der Stallorden und die Brosche für das Revers kann an verdiente Mitglieder aus den Reihen der Mitgliedsvereine oder an andere, verdiente Personen verliehen werden. Die zu ehrende Person soll sich mindestens 11 Jahre um den Verein oder das Brauchtum Karneval verdient gemacht haben.

Folgend möchten wir Ihnen unsere Sonderorden zu Jubiläen des Karnevalsausschuß Hoengen etwas näher vorstellen.




Sie haben Fragen zu unserer Arbeit oder möchten sich über unsere Mitgliedsvereine oder Veranstaltungen informieren? Sie möchten sich gerne selber als Prinz, Prinzenpaar oder Dreigestirn bewerben, wissen aber nicht so recht wie die Verfahrensweise ist! Dann treten Sie doch einfach unverbindlich mit uns in Kontakt und lassen Sie sich Ihre Fragen von uns beantworten.
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